Festanstellung von Tagespflegepersonen

Eine neue berufliche Perspektive


Mit der Gesetzesänderung können nun zum Beispiel Unternehmen eine Tagespflegeperson fest anstellen, um so ein Betreuungsangebot für bis zu fünf Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu machen.

Seit Juni 2013 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, eine Tagespflegeperson fest anzustellen, um so ein Betreuungsangebot für bis zu fünf Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit zu stellen. Auf diese Weise kann auch ein ergänzendes Betreuungsangebot bei Schicht- und Wochenendarbeit vorgehalten werden.

Das Unternehmen profitiert durch die Fachkräftebindung (Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf). Für Tagespflegepersonen bietet die Festanstellung eine größere ökonomische Sicherheit und eine verbesserte soziale Absicherung.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert im Rahmen des „Aktionsprogramms Kindertagespflege“ die Festanstellungsmodelle.
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